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Validierung/Registrierung

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Übermittlung des PDD an eine DOE und ValidierungValidierung bedeutet die Überprüfung durch eine Designated Operational Entity (DOE), ob die vorgeschlagene Projektaktivität den Anforderungen und Kriterien des Kyoto-Protokolls und den Detailregeln entspricht. Der Anbieter muss das PDD (inkl. aller erforderlichen Dokumente) zur Validierung an eine DOE übermitteln.
Letter of ApprovalDer Anbieter muss zudem vom Gastland eine schriftliche Zusage (Letter of Approval) einfordern, die eine bindende Unterstützungserklärung für das CDM-Projekt durch das Gastland darstellt.
Vertrag und Genehmigung des Projekts durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und WasserwirtschaftNach erfolgreichen Verhandlungen bereitet die Kommunalkredit das Projekt zur Vorlage an die Kommission in Angelegenheiten des Österreichischen JI/CDM-Programms und den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vor. Dieser entscheidet, ob das CDM-Projekt von österreichischer Seite genehmigt wird.
RegistrierungRegistrierung ist die formelle Zustimmung zum validierten Projekt durch das Executive Board (EB). Erst nach der Registrierung gelten die Projekte offiziell als CDM-Projekte.