Validierung/Registrierung
| Übermittlung des PDD an eine DOE und Validierung | Validierung bedeutet die Überprüfung durch eine Designated Operational Entity (DOE), ob die vorgeschlagene Projektaktivität den Anforderungen und Kriterien des Kyoto-Protokolls und den Detailregeln entspricht. Der Anbieter muss das PDD (inkl. aller erforderlichen Dokumente) zur Validierung an eine DOE übermitteln. |
| Letter of Approval | Der Anbieter muss zudem vom Gastland eine schriftliche Zusage (Letter of Approval) einfordern, die eine bindende Unterstützungserklärung für das CDM-Projekt durch das Gastland darstellt. |
| Vertrag und Genehmigung des Projekts durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft | Nach erfolgreichen Verhandlungen bereitet die Kommunalkredit das Projekt zur Vorlage an die Kommission in Angelegenheiten des Österreichischen JI/CDM-Programms und den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vor. Dieser entscheidet, ob das CDM-Projekt von österreichischer Seite genehmigt wird. |
| Registrierung | Registrierung ist die formelle Zustimmung zum validierten Projekt durch das Executive Board (EB). Erst nach der Registrierung gelten die Projekte offiziell als CDM-Projekte. |









