Nationale Klimapolitik

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben sich 1997 in Kyoto (siehe auch: Kyoto-Protokoll) zu einer Reduktion der Treibhausgase um 8 % verpflichtet. Da in den Mitgliedstaaten zum Teil sehr unterschiedliche Voraussetzungen für die Reduktion von Emissionen bestehen, wurde das Reduktionsziel der EU auf die Mitgliedstaaten in unterschiedlicher Höhe aufgeteilt (Lastenaufteilung oder "Burden Sharing Agreement").
Österreich ist auf Grundlage des Kyoto-Protokolls und dem EU-internen Burden Sharing Agreement verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen um 13 % gegenüber 1990 zu reduzieren. Um dieses Ziel durch entsprechende Maßnahmen bis 2008-2012 erreichen zu können, haben Bund und Länder 2002 eine gemeinsame Klimastrategie beschlossen. Diese wurde 2006 evaluiert. Auf Basis dieser Evaluierung wurde am 21. März 2007 vom Ministerrat eine neue nationale Klimastrategie beschlossen.
Das Ziel ist, die im Rahmen des Kyoto-Protokolls vorgesehenen Verpflichtungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen zu erfüllen.
Die Klimastrategie 2007 setzt auf einen breit angelegten Mix an Maßnahmen und beruht im Wesentlichen auf nationalen Maßnahmen und hier vor allem auf den Säulen Industrie, Raumwärme, Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs. Ergänzend zu den nationalen Massnahmen erfolgt der Zukauf von CO2-Emissionsreduktionen aus JI/CDM-Projekten.
Das Ankaufsziel des Österreichischen JI/CDM-Programms beträgt 45 Mio. Tonnen Emissionsreduktionen für den Zeitraum 2008-2012.
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