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IET

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International Emissions Trading (Artikel 17 des Kyoto-Protokolls) sieht vor, dass Annex-I-Länder untereinander mit Assigned Amount Units (AAU) handeln dürfen.

Ziel und Idee des Emissionshandels
Durch den Handel mit Emissionsrechten soll auf kostenminimale Weise ein Umwelt(mengen)ziel mit definierter absoluter Belastungsobergrenze erreicht werden. Emittenten bekommen eine Emissionsgrenze zugewiesen und erhalten die Erlaubnis, die entsprechende Emissionsmenge zu emittieren. Für die erlaubte Menge an Emissionen bekommen die Emittenten Zertifikate. Emittenten, die über ihre zugewiesene Menge hinaus emittieren wollen, müssen sich für jede zusätzliche Einheit an Emissionen ein zusätzliches Zertifikat besorgen. Diese können sie anderen Emittenten abkaufen, die nicht alle ihre zugewiesenen Zertifikate in Anspruch nehmen.
Durch den Handelsmechanismus bildet sich ein Marktpreis für die Emissionszertifikate heraus, welcher die Kosten der Emissionsreduktion reflektiert. Jeder Emittent kann für sich entscheiden, ob für ihn die Verringerung der eigenen Emissionen durch Reduktionsmaßnahmen oder der Kauf von Zertifikaten für den Emissionsausstoß günstiger ist.

Unterscheidung: International Emissions Trading - EU-interner Emissionshandel

1) INTERNATIONAL EMISSIONS TRADING (IET)
Der Start des internationalen Emissionshandels laut Art. 17 des Kyoto-Protokolls ist mit Beginn der ersten Verpflichtungsperiode 2008 geplant. Der IET dient ausschließlich der Pflichterfüllung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls, also der Nationalstaaten, lässt den teilnehmenden Ländern allerdings die Möglichkeit offen, Unternehmen zu autorisieren, am Handel teilzunehmen. Wesentlicher Punkt dabei ist, dass das Land und nicht das Unternehmen, für die Einhaltung der Reduktionsverpflichtung zuständig bleibt.

2) EU INTERNER EMISSIONSHANDEL
Im Jänner 2005 nahm das European Union Greenhouse Gas Emission Trading Scheme (EU ETS) als größtes Treibhausgas Emissionshandels Schema seine Tätigkeit auf. Alle 27 EU-Länder nehmen daran Teil.

Phase I (2005-2007) des EU-ETS inkludiert insgesamt 12.000 Firmenstandorte, welche ca. 45 % der EU weiten CO2 Emissionen repräsentieren. Dies umfasst die Bereiche Energie (Verbrennungs-Installationen mit einem thermischen Input über 20 MW, Öl-Raffinerien, u. a.), die Produktion und die Verarbeitung von eisenhältiger Metalle sowie Zement, Glas und Keramikerzeugung und die Papierindustrie.

In der Phase II (2008-12) werden vier nicht EU Mitglieder dem EU-ETS beitreten. Diese sind: Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz.